Betriebspraktikum
Zu Ihrer verkürzten Berufsausbildung, die überwiegend theoretischer Natur ist, gehört auch ein rund halbjähriges Betriebspraktikum. Damit sollen Sie praktische Fähigkeiten erlangen bzw. bereits vorhandene vertiefen. Außerdem muss in dieser Zeit mit betrieblicher Unterstützung ein Projekt für die IHK-Abschlussprüfung durchgeführt werden.
Auf dieser Seite werden die wichtigsten Fragen in Bezug auf Ihr Praktikum beantwortet.
Wichtig: Diese Seite ist bewusst allgemein gehalten, denn sie soll auch zukünftigen Klassen zur Information dienen. Daher werden hier keine konkreten Termine und aus Datenschutzgründen auch keine Firmen oder Ansprechpartner mit Namen genannt!
Informationen dieser Art erhalten Sie entweder bei uns vor Ort am ‚Schwarzen Brett‘ (das eigentlich blau ist) oder direkt bei mir – reguläre Teilnehmer natürlich auch telefonisch oder per E-Mail.
Alternativ loggen Sie sich in unsere passwortgeschützte digitale Infowand („Layer 8“) ein. Dort können Sie die exakten Termine und Zeiträume für alle aktuellen Klassen einsehen.
Das Praktikum startet nach Abschluss aller theoretischen Unterrichtsthemen und kurz nach dem ersten Teil Ihrer Abschlussprüfung, der sogenannten „AP1“. Das Praktikum beginnt damit ungefähr nach der Hälfte Ihrer Ausbildungszeit.
Wir planen die Praktikumszeiten immer so, dass es mit den Vorgänger- oder Nachfolgeklassen keine Überschneidungen gibt. Meist ist es ein „fliegender Wechsel“: Wenn das Praktikum einer Klasse endet und die Teilnehmer wieder zu uns ins Institut zurückkehren, beginnt gleichzeitig das Praktikum der nächsten Klasse. Dies dient unter anderem einem geregelten Übergang in den Betrieben, mit denen wir zusammenarbeiten.
In Ausnahmefällen genehmigt die IHK auch Praktikumsbetriebe im EU-Ausland. Aber als Angehöriger der Bundeswehr dürfen Sie Ihr Praktikum grundsätzlich nur in Deutschland durchführen.
In einem Umkreis von 30 Kilometern um unseren Schulungsstandort sind alle geeigneten Betriebe zulässig, ohne dass ein Antrag auf Genehmigung geschrieben werden muss.
Kartendaten © OpenStreetMap-Mitwirkende , ODbL. Umkreis erstellt mit motjet.de .
Die maximale Entfernung ist eine Vorgabe des BAPersBw (Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) in Köln. Während der Pandemiezeit hat es in Absprache mit regionalen BFD-Standorten (Berufsförderungsdienst der Bundeswehr) abweichende und teils sehr kulante Regelungen gegeben, da es in dieser Zeit schwieriger war, einen Praktikumsbetrieb ohne Home Office im vorgegebenen Radius zu finden.
Mittlerweile wurden fast alle Ausnahmeregelungen wieder zurückgenommen, daher gehen Sie bei Ihrer Firmensuche bitte von dem oben genannten 30-km-Radius aus.
Theoretisch ist das möglich. BAPersBw bezeichnet Praktikumsplätze außerhalb des vorgegebenen Radius als „heimatnah“.
Heimatnahe Praktika müssen beantragt und vom BAPersBw genehmigt werden. So etwas funktioniert nur in Ausnahmefällen, die gut begründet sein müssen. Normale Verpflichtungen, denen Sie zu Hause nachkommen wollen, werden normalerweise nicht anerkannt. Dann könnte nämlich die Frage lauten: „Wie lösen Sie das denn während Ihrer Dienstzeit, wenn Sie in der Kaserne sein müssen?“
Ihr erster Anlaufpunkt bei einem beabsichtigten heimatnahen Praktikum sollte Ihr Vorgesetzter in der ZAW-Betreuungsstelle sein. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und Ihre Begründung. Meist kann man Ihnen dann schon ziemlich sicher sagen, ob Sie mit einem Antrag Erfolg hätten oder nicht.
Mir persönlich ist der Standort Ihres Praktikumsplatzes egal. Sie können mich jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichen. Bei größerem Gesprächsbedarf können wir dann auch gerne einen Termin für ein Online-Meeting vereinbaren.
Einzige Einschränkung: Bei einem heimatnahen Praktikum werde ich in der Besuchswoche nicht bei Ihnen vor Ort erscheinen. Es ist hoffentlich nachvollziehbar, dass ich für ein relativ kurzes Gespräch nicht hunderte Kilometer durch Deutschland fahre. In dem Fall wird auf eine Telefonkonferenz oder ein Online-Meeting ausgewichen. Für Ihre Betreuung entstehen Ihnen dadurch also keine fachlichen Nachteile.
Wichtig: Weder IHK noch BAPersBw akzeptieren eine Praktikumsfirma, die Ihnen beispielsweise durch Familienmitglieder bereits gut bekannt ist („PC-Werkstatt eines Onkels“). Kommt dann noch ein Satz wie „Außerdem befindet sich die Firma in der Nähe meiner Wohnung“ hinzu, wird ein entsprechender Antrag ziemlich sicher abgelehnt.
Sollten Sie nach Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten eine realistische Chance auf eine Genehmigung durch BAPersBW sehen, teilen Sie mir das bitte zeitnah mit. Ich werde Ihnen dann eine Stellungnahme ausdrucken, dass wir als Ausbildungsbetrieb damit einverstanden sind.
Beschränken Sie sich nicht nur auf den Begriff „IT“ im Firmennamen! Alle größeren Firmen besitzen mittlerweile eine eigene IT-Abteilung und die meisten davon bilden auch selbst ITler aus. Beispiele wären
- ein großer Verlag für Fachzeitschriften,
- der Hauptsitz eines großen Lebensmittelhändlers,
- ein Krankenhaus
- oder auch eine Universität.
Rufen Sie am besten vorher dort an und fragen Sie generell nach der Möglichkeit eines Praktikums. Senden Sie dann Ihre Bewerbung inkl. unseres Infoblattes an den korrekten Ansprechpartner und erwähnen Sie auch, dass Sie sich über die Möglichkeit einer persönlichen Vorstellung freuen würden.
Wichtig: Selbstgesuchte Praktikumsbetriebe – ob heimatnah oder nicht – müssen Sie uns vor einer Bewerbung melden, damit wir die Eignung der betreffenden Firma überprüfen können. Erst wenn die Eignung sichergestellt ist, können Sie sich offiziell dort bewerben.
Damit Sie Ihr Praktikum in einem Betrieb durchführen dürfen, muss dieser grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen, um in einem entsprechenden IT-Beruf nach IHK-Vorgaben ausbilden zu können.
Diese Vorgabe ist erfüllt, wenn diese beiden Kriterien zutreffen:
- Es muss einen zugelassenen Ausbilder geben. Das kann ein Meister sein oder ein Mitarbeiter, der einen Abschluss nach AEVO (Ausbilder-Eignungsverordnung, ehem. „AdA-Schein“) besitzt.
- Es muss einen Mitarbeiter geben, der die nötigen fachlichen Kenntnisse besitzt und in der Lage ist, sie einem Auszubildenden zu vermitteln.
Extrem-Beispiel: Theoretisch könnte es in der Firma einen Bäckermeister geben, denn ein Meister kennt sich mit den rechtlichen Fragen einer Berufsausbildung aus. Und dann gibt es vielleicht noch einen Mitarbeiter, der Fachinformatiker ist. Damit wären beide Kriterien erfüllt.
Idealerweise sind diese beiden Funktionen in einer Person vereint – wie es in vielen Firmen auch der Fall ist.
Für den Beruf des IT-Systemelektronikers gibt es noch eine weitere Vorgabe:
Da in diesem Beruf auch Arbeiten an elektrischen bzw. elektrotechnischen Komponenten anfallen und der Bereich E-Technik Bestandteil des IHK-Projekts sein muss, ist zusätzlich eine ausgebildete Elektrofachkraft nötig, die diese Arbeiten beaufsichtigen und ggf. abnehmen kann.
Wir sind vertraglich angehalten, jedem Kursteilnehmer einen Praktikumsplatz bereitzustellen. Um das umsetzen zu können, arbeiten wir seit Jahren mit mehreren Firmen – hauptsächlich in der Region Hannover – zusammen. Diese stellen uns regelmäßig einen oder mehrere Plätze je Kurs bereit.
Eine Liste dieser Firmen stellen wir Ihnen zunächst noch nicht für Bewerbungen bereit. Denn wir wollen nicht, dass sich mehrere Teilnehmer ohne Absprache in einer Firma bewerben oder dass ein Teilnehmer einfach alle Firmen anschreibt.
Auf Anfrage können wir Ihnen die betreffenden Firmen gerne mitteilen, damit Sie sich bei einer individuellen Suche erst einmal nicht genau dort bewerben. Der Hintergrund ist, dass diese Firmen auch anderen Kursen zur Verfügung stehen. Und wenn Sie sich zu früh dort bewerben, während Ihre Vorgängerklasse noch nicht komplett untergekommen ist, könnte dies zu Chaos und eigentlich unnötigen Absagen führen.
So läuft Ihre Praktikumssuche und -bewerbung im Detail ab:
- Ab Kursbeginn können Sie sich gerne im 30-km-Umkreis selbst bewerben. Informieren Sie uns in dem Fall bitte vorher, dann geben wir Ihnen unsere Firmenliste als Negativliste, damit Sie sich bei diesen Firmen bitte noch nicht bewerben.
- Wer ein heimatnahes Praktikum plant (das gegenüber BAPersBw eine gute Begründung benötigt), sucht bitte zeitnah das Gespräch mit der ZAW-Betreuung. Hier sollte nicht zu lange mit Bewerbungen gewartet werden, da manche Firmen längere Vorlaufzeiten haben.
- Bei Beantragung eines heimatnahen Praktikums erwartet der BFD meist noch eine Stellungnahme von unserem Institut, dass wir Ihre Betreuung während des Praktikums (mit Ausnahme der Besuche vor Ort) sicherstellen können. Informieren Sie mich bitte umgehend, wenn so eine Stellungnahme angefordert wird.
- Im Laufe des Kurses werden wir zwischen den regulären Unterrichtsthemen ein paar Tage „Bewerbungstraining“ einfügen. Dort zeigen wir Ihnen, wie Anschreiben und Lebenslauf aktuell aussehen sollten.
- Entweder beim Bewerbungstraining oder kurz danach werden wir Ihnen unsere Liste der Firmen, mit denen wir zusammenarbeiten, vorstellen. Sollten Sie bereits von einer früheren Klasse eine solche Liste erhalten haben, benutzen Sie sie bitte nicht! Viele Firmen nehmen in den einzelnen Durchgängen unterschiedlich viele Praktikanten auf und manche Firmen setzen zwischendurch auch mal aus. Unsere Liste ist aktueller, da wir alle Firmen unmittelbar vor Herausgabe der Liste noch einmal kontaktieren.
- Die Bekanntmachung der Liste wird ungefähr ein halbes Jahr vor Beginn Ihres Praktikums erfolgen. Zum einen gibt es keine Zeitnot, da uns die betreffenden Firmen die Aufnahme einer bestimmten Anzahl von Praktikanten fest zugesagt haben. Zum anderen beginnt Ihre Vorgängerklasse ihr Praktikum ein halbes Jahr vor Ihnen. Bewerben Sie sich in diesen Firmen, während die Vorgängerklasse noch nicht komplett untergekommen ist, kann das zu Missverständnissen und damit Absagen führen.
- Bei Bekanntmachung unserer Firmenliste werden wir – natürlich in Absprache mit Ihnen – gleich eine Zuteilung der Plätze vornehmen. Damit möchten wir verhindern, dass sich mehrere Teilnehmer bei einer Firma bewerben, die mit uns zuvor lediglich die Aufnahme eines Praktikanten vereinbart hat.
- Sie können sich jederzeit bei mir oder meiner Kollegin melden, wenn Sie Ihre Bewerbung vor dem Absenden korrekturgelesen haben möchten. Senden Sie uns die Unterlagen am besten einfach per E-Mail zu und wir geben Ihnen zeitnah eine Rückmeldung.
- Für alle Bewerbungen (auch die heimatnahen) gilt: Senden Sie nur einzelne und qualifizierte Bewerbungen an konkrete Firmen! Damit ist gemeint, dass Sie nicht wahllos Mailadressen aus dem Internet suchen und viele Firmen initiativ (ungefragt) anschreiben sollten. Auch Bewerbungsportale sollten Sie nicht benutzen, da die dort aufgeführten Praktikumsplätze nicht unseren Anforderungen entsprechen. Meist handelt es sich dabei um kurze Schulpraktika oder tiefergehende Praktika für Werkstudenten.
- Senden Sie jede Bewerbung immer in BCC (nicht CC) an meine Mailadresse! Wir müssen Ihre Bewerbungsaktivitäten dokumentieren und bei einer Aussage wie „Ich habe 60 Bewerbungen geschrieben und nur Absagen erhalten“ möchten wir natürlich wissen, was genau Sie in die Bewerbungen geschrieben haben. Ohne BCC-Weiterleitung an mich gilt eine Bewerbung als nicht geschrieben!
-
Bei Kursstart erhalten Sie mit Ihrer Lehrgangsmappe auch ein mehrseitiges Schreiben, das Sie bei einer Bewerbung an die betreffende Firma mitschicken sollten (es sei denn, es ist eine Firma aus unserer Liste).
Sobald Ihre Stammdaten eingepflegt sind, richte ich einen Mailverteiler ein und sende Ihnen das Dokument auch noch mal als PDF. In dem Dokument sind alle relevanten Informationen aufgeführt, die eine Firma zum angedachten Praktikum benötigt. - Sollten Sie zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen werden, informieren Sie uns lediglich über den Fehltag im Unterricht. Beantragen müssen Sie für den Tag nichts – die Praktikumssuche hat Priorität.
- Sobald Sie von einer Firma eine Zusage erhalten haben, informieren Sie mich oder meine zuständige Kollegin umgehend! Wir dokumentieren das und leiten die Information an den BFD weiter, der dann den Praktikumsvertrag erstellt. Dieser wird zur Unterschrift an die Firma geschickt, Sie erhalten später eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Sie sollten bei einer Bewerbung „nicht mit der Tür ins Haus fallen“. Wenn Sie eine Zusage erhalten haben und wir diese Info an den BFD weitergeleitet haben, wird ein offizieller Vertrag erstellt. In diesem sind Ihre Pflichten, aber natürlich auch Ihre Rechte aufgeführt.
Grundsätzlich steht Ihnen Ihr Urlaub auch während der rund halbjährigen Praktikumszeit zu. Allerdings sollten Sie sich dazu immer mit dem Praktikumsbetrieb absprechen, denn in manchen Firmen gibt es Betriebsferien, in denen Sie auch nicht in der Firma arbeiten können.
Zwei wichtige Punkte sollten Sie bei Ihrer Urlaubsplanung unbedingt berücksichtigen und dem Praktikumsbetrieb frühzeitig mitteilen:
- Besuchswoche: In dieser Woche besuche ich Sie in Ihrem Praktikumsbetrieb vor Ort und spreche mit Ihnen den bald anstehenden Projektantrag durch. Dazu muss unbedingt auch Ihr Projektbetreuer anwesend sein, also informieren Sie ihn bitte rechtzeitig. Ein konkreter Termin während der Besuchswoche wird rechtzeitig mit Ihnen vereinbart, bis dahin halten Sie sich bitte die gesamte Woche frei.
- Rückholtag: An dem Tag sind Sie bei uns im Institut, wo Sie den Projektantrag abgeben sowie die Anmeldung für die AP2-Prüfung ausfüllen und unterschreiben müssen. Die Praktikumsfirma sollte rechtzeitig wissen, dass Sie dann nicht zur Verfügung stehen.